Menschen mit Behinderungen haben seit dem 1. Januar 2008 einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Das Persönliche Budget ist somit der Modellphase von 2004 bis 2007 entwachsen. Nach den Regelungen im Sozialgesetzbuch SGB IX - »Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen« können Menschen mit Behinderungen mit gesetzlichen Hilfeansprüchen statt pauschalierter Sachleistungen ein individuell berechnetes Persönliches Budget bekommen. Mit diesem Geld sind sie - ihre Angehörigen oder ihre gesetzlichen Betreuer - in der Lage, die erforderlichen Hilfen selbst auszuwählen, deren Gestaltung mitzubestimmen und diese selbst zu bezahlen. Aus Klienten werden Kunden!
Doch viele Fragen zur konkreten Umsetzung, Ausgestaltung und Verbesserung des Persönlichen Budgets werden sich auch weiterhin für Menschen mit Behinderungen, Leistungsanbieter und Leistungsträger stellen.
Das Kompetenzzentrum Persönliches Budget des PARITÄTISCHEN wird bei der Suche nach fachlich angemessenen und wirtschaftlich tragfähigen Antworten behilflich sein. Es unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Öffentlichkeitsarbeit, Strukturverstärkung und Verbreitung des Persönlichen Budgets.
Wir erstellen Informationsmaterialien zum Persönlichen Budget.
Ein zweiseitiger
Flyer im PDF-Format fasst die wichtigsten Fakten zum Kompetenzzentrum Persönliches Budget zusammen.